Bewerbungsablauf - Waldkinder Bad Grönenbach

16.03.2023
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An dieser Stelle möchten wir gerne darstellen, wie interessierte Familien sich für einen Platz im Waldkindergarten bewerben können und wie der Ablauf des jährlich stattfindenden Vergabeverfahrens geregelt ist.

Leider müssen wir an dieser Stelle auch einen kurzen rechtlichen Hinweis nennen. Ein rechtlicher Anspruch auf einzelne Kriterien, Reihenfolgen und Ablaufschritten besteht nicht.
Dies gilt auch für die unter Punkt 2.3 genannten Auswahlkriterien. Sie dienen der Orientierung und stellen keine Entscheidungsreihenfolge dar. Die Vorstandschaft behält sich vor, Entscheidungen, Anpassungen und Änderungen auch außerhalb des hier genannten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens zu treffen.

Nun aber zu unserer Vorgehensweise:

1. Grundsätze

- Das Vergabeverfahren findet für jedes kommende Kindergartenjahr aufs Neue statt.
- Bewerbungen werden immer nur für das anstehende Kindergartenjahr angenommen.
- Es gibt keine Warteliste für Folgejahre. Für Folgejahre muss sich neu beworben werden.
- Regeleintrittstermine sind September des aktuellen Jahres und März des Folgejahres.
- Sollten im aktuellen Jahr nicht alle Plätze belegt werden können und unterjährig Interessenten sich bewerben, so wird nach Rücksprache mit dem pädagogischen Team dieser Platz/diese Plätze auch unterjährig zu Monatsbeginn an den jeweiligen Bewerber vergeben.
- Sollten sich gleichzeitig zwei Bewerber auf denselben freien unterjährigen Platz bewerben, so zählt der Tag der eingehenden Bewerbung.
- Nur die schriftliche Zusage der Vorstandschaft gilt als verbindliche Zusage. Mündliche Zusagen sind unwirksam.

2. Bewerbungsablauf

1) Bis 28.02. des aktuellen Kalenderjahres können sich Interessenten bei der Vorstandschaft mit dem Bewerbungsbogen für das kommende Kindergartenjahr bewerben.

2) Bis zum 30.03. des aktuellen Kalenderjahres ermittelt die Vorstandschaft die für das kommende Kindergartenjahr zu vergebenden Plätze.

3) Auf Basis der eingegangenen Bewerbungen vergibt die Vorstandschaft anhand von Aufnahmekriterien bis zum 15.04. des aktuellen Jahres die unter Punkt 2 ermittelten freien Plätze.

Momentan werden u.a. folgende Aufnahmekriterien angewandt:
Mindestalter 3 Jahre, Geburtsdatum, Geschwisterkind, Gründungsmitglied, Wohnort, Teilnahme Waldspielgruppe, Vereinsaktivität.

4) Bis zum 30.04. des aktuellen Jahres werden alle Bewerber für das kommende Kindergartenjahr schriftlich über die Entscheidung der Vorstandschaft informiert.

5) Bewerber mit Absage kommen auf eine Warteliste. Die Position auf der Warteliste ergibt sich aus der Anwendung der Kriterien und der getroffenen Entscheidungsreihenfolge unter
Punkt 3.

6) Für zugesagte Plätze muss dann bis zum 15.05. der ausgefüllte Antragsbogen bei der Vorstandschaft eingereicht werden. Sollte bis zum 15.05. des aktuellen Jahres kein Antrag vorliegen, wird der Platz wieder frei und an den höchstplatziertesten Bewerber auf der Warteliste vergeben.

7) Die aktuelle Warteliste erlischt zum 28.02. des darauffolgenden Kalenderjahres.
Bewerber auf der aktuellen Warteliste haben die Möglichkeit sich für das kommende Kindergartenjahr wieder neu zu bewerben.

8) Eine Wartelistenposition führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf einen Kindergartenplatz im Folgejahr
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